KKG - Für helle Köpfe
Suche:


Navigation:
· Anfahrt
· Fachlehrpläne
· Ferientermine
· Gewaltprävention
· Hausordnung KKG
· Rundgang
· Schuladministration
· Sprechstunden
· Unterrichtszeiten KKG

Terminplan:
Kalender September 2010
Mo Di Mi Do Fr Sa So
  12345
6789101112
1314151617 1819
20 212223242526
27282930   

MINT - ec
ECDL
Kreissparkasse Köln

Gewaltprävention

Zwischenbericht der Arbeitsgruppe „Gewaltprävention“

Das Lehrerkollegium des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums Wesseling hat im vergangenen Jahr mehrheitlich beschlossen, die Gewaltprävention nach Dan Olweus einzuführen. Der norwegische Hochschullehrer hat ein Interventionsprogramm gegen Gewalt an Schulen entwickelt und erfolgreich umgesetzt, z.B. in den USA, in Norwegen und in Deutschland ( Schleswig-Holstein). Der Arbeitskreis „Gewaltprävention“ hat sich nach der entsprechenden Fortbildungsveranstaltung in Form eines Pädagogischen Tags am 17. März 2005 gebildet und er besteht aus Müttern, Schülerinnen und Lehrerinnen unserer Schule. Fachkundig beraten wird der Kreis von Frau Kriminalkommissarin Engelmann und der Sozialpädagogin des Schulzentrums, Frau Kara. Die Sitzungen des Arbeitskreises finden zweimal jährlich statt. Die letzte war am 24. Januar 2006, die nächste soll am 19. Juni 2006 um 15.30 Uhr nach den Zeugniskonferenzen stattfinden. Neue Mitglieder sind herzlich willkommen! An dieser Stelle seien die bisherigen Arbeitsergebnisse bekannt gegeben:

1. Klassenebene:

a) Fragebogen

Vor den Sommerferien 2005 (27. – 30. Juni) ist ein Fragebogen zum Sicherheitsgefühl der Schüler auf dem Gelände des Schulzentrums erstellt und in allen Klassen der Sek.I verteilt worden: „Wie wohl, bzw. sicher fühlst du dich an/ in/im...“?, „Wie geschützt fühlst du dich vor...?“, „Wie sicher fühlst du dich unter...?“, „An wen wendest du dich am ehesten, wenn du diese Probleme hast...?“
Das Ausfüllen der Fragebögen erfolgte vor dem Einsatz der Ordnungskräfte.

Die Auswertung der Daten ergab Folgendes:

Die meisten Markierungen waren bei zwei und gesetzt, so dass von der großen Mehrheit der Schülerinnen und Schüler keine akute Bedrohung empfunden wurde. Auf dem Schulweg, im Bereich des Fahrradkellers und an den Tischtennisplatten fühlten sich einige Schülerinnen und Schüler bedroht. Jungen fühlten sich häufiger beeinträchtigt als Mädchen. Mobbing durch Mitschüler/Innen der eigenen Schule. Nur in Einzelfällen Gewalt durch fremde Schüler/Innen.

b) Klassenregeln

In allen Klassen der Sek I sind Klassenregeln im Sinne von Verhaltens- und Umgangsregeln von den Schülern gemeinsam mit dem/der Klassenlehrerin erarbeitet worden. Die Konsequenzen bei Regelverstößen müssen von den Schülern noch erarbeitet werden.

c) Arbeitsregeln

Die von Mitgliedern der AG erstellten Arbeitsregeln werden an alle Klassen verbindlich ausgegeben, d. h. sie sind nicht verhandelbar. Es handelt sich um folgende Arbeitsregeln, die der Gewährleistung einer entspannten und konzentrierten Arbeitsweise während des Unterrichts dienen sollen:

• Zu Beginn des Unterrichts ist die Tafel sauber und das benötigte Arbeitsmaterial ist vorhanden;
• Kein Unterrichtsteilnehmer kaut Kaugummi, eine Ausnahme von dieser Regel bei Klassenarbeiten trifft die jeweilige Fachlehrkraft;
• Handys und MP3-Player bleiben ausgeschaltet in der Schultasche;
• Während des Unterrichts werden keine Kappen getragen;
• Nach dem Unterricht wird die Ordnung im (Gast-)Raum wiederhergestellt.

Sanktionen bei Regelverstößen werden übergeordnet festgelegt, sie sind für alle verbindlich. Der Arbeitskreis hat sich dahingehend geeinigt, dass Klassen und Kurse für ein regelkonformes Verhalten gemeinschaftlich belohnt werden sollen und dass mit dieser Vorgehensweise zunächst Erfahrungen gesammelt werden sollen.

d) wöchentliches Klassengespräch

Das Modell nach Olweus sieht ein obligatorisches Klassengespräch am Ende einer Schulwoche vor, um möglichen Vorfällen direkt und verlässlich begegnen zu können. Eine Ordinariatsstunde gesteht die Schulaufsicht den Schulen grundsätzlich nicht zu, so dass Klassenlehrer, die das Fach Politik unterrichten, eine Stunde für das Klassengespräch nutzen können. Alle übrigen sollten mindestens 20 Minuten ihres Fachunterrichts für das wöchentliche Klassengespräch nutzen. Sollte nichts vorliegen, kann es ausfallen.

e) formale Vorgehensweise bei einer Gewalttat

• Stellungnahme des Verursachers und des Geschädigten sowie deren Eltern in schriftlicher Form (Formblatt) bis zum nächsten Schultag
• Stellungnahme der involvierten Lehrkraft bis zum zweiten Schultag
• Gegenüberstellung von Geschädigtem und Verursacher am dritten, spätestens am vierten Schultag, abschließend Festlegung der Konsequenzen
• Kontrolle der eingehaltenen Zeiten und Erstellung der Kopien durch die Klassenleitung bzw. deren Stellvertreter
• Bereitstellung der Formblätter und Abheften nach Beendigung des Vorgangs im Büro des stellvertretenden Schulleiters

f) sonstiges Vorgehen im Umfeld einer Gewalttat

Die Klassensprecherin / der Klassensprecher oder, falls vorhanden, der Klassenrat sind verpflichtet, sich bei Vorfällen wie wiederholter Beleidigung bzw. Mobbing etc. eines Schülers oder einer Schülerin an die Klassenleitung oder die SV-Lehrer oder eine sonstige Lehrkraft ihres Vertrauens zu wenden. Es muss in der Klasse bzw. in der SV-Sitzung besprochen werden, dass diese Meldung nicht als „Petzen“ gilt.

Die Tutoren der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 sollen in den Prozess „Antimobbing“ und Gewaltprävention aktiv einbezogen werden, da sie ein besonderes Vertrauensverhältnis zu den SchülerInnen aufbauen können und eher Informationen erhalten als die Lehrer.

Eine Streitschlichter-AG unter der Leitung von Frau Bücher-Effler wird wieder eingerichtet werden, um Schülern die Möglichkeit zu geben, bei erstmaligen und vielleicht weniger gravierenden Vorfällen eine interne Regelung zu finden, falls beide Parteien dies wünschen. Die Streitschlichter-AG sollte aus Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 9-11 bestehen, um eine Kontinuität zu gewährleisten.

Bei wiederholten Vorfällen soll der Kontakt mit Frau Kara oder Herrn Kröger hergestellt werden.

Ein „Kummerkasten“ für alle SchülerInnen ist im Sekretariat installiert worden. Er wird von den SV-Lehrkräften einmal wöchentlich geleert, die auch über Konsequenzen entscheiden. Besonders in der Orientierungsstufe sollte aber auch jede Klasse über einen eigenen Kummerkasten verfügen, der von der jeweiligen Klassenlehrkraft betreut wird .

2. Schulebene

a) Hausordnung

Aushang in allen Klassenräumen

b) Tore im Schulzentrum: Entscheidung ist positiv ausgefallen.
c) Schulbusbegleiter: Schüler werden zurzeit ausgebildet, Ansprechpartner ist Herr Zobel
d) Schulwege: Die Polizei des Rhein-Erft-Kreises hat Geschäfte in Wesseling als Kooperationspartner gegen Bedrohung bzw. Gewalt gefunden, die Schülern auf ihren Schulwegen Schutz bieten können. Die Klassen 5 und 6 sind durch ihre Klassenlehrerinnen/lehrer informiert worden.
e) Bedienstete des Ordnungsamts sind bis auf weiteres im Schulzentrum eingesetzt.
f) Zeitlich versetzter Unterrichtsbeginn: wird vom Gymnasium weiterhin gewünscht, eine Entscheidung steht noch aus.

3. Öffentlichkeitsarbeit

a) Übernahme ins Schulprogramm
b) Mitteilung an diverse schulinterne wie –externe Presseorgane

4. Sonstiges

Da die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer durch die Maßnahmen der Gewaltprävention eine weitere Arbeitsbelastung erfahren, sollen sie Entlastungen bekommen (keine oder verringerte Pausenaufsichten, Entlastungsstunden).

Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge werden erbeten bis zum nächsten Treffen der Arbeitsgruppe am 19. Juni 2006.

Ansprechpartner: Lehrkräfte: S. Dewitz-Weyhofen, B. Fels, M. Stude-Scheuvens;
Sozialpädagogen: Frau Kara und Herr Kröger
Schülerinnen: Patricia Brandwein, Jasmin Jehanzeb, Melanie Unger;
Mütter:Frau Bleeker, Frau Brumm, Frau Hegemann, Frau Schwarz-Klein

gez. S. Dewitz-Weyhofen


(c) 2001-2010 KKGWesseling.de